Kinder- und Jugendärzte am Markt

Patienteninformationen

Was muss ich bei der Terminvergabe beachten?

Wenn Sie mit ihrem Kind zur Diagnostik und Behandlung in unserer kinder- und jugendärztlichen Sprechstunde vorstellig werden, möchten wir Sie bitten,  folgende Punkte zu beachten:

Es gibt eine Bestellsprechstunde für ausführliche Termine wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen,
Rachitisvorsorgen, ausführliche Gesprächstermine,Beratungen.

Diese Termine müssen in der Regel 4-6 Wochen vorher vereinbart werden.
Um den Zeitbedarf vorher schon konkret einplanen zu können, ist es wichtig, uns die Fragestellung mitzuteilen.

Die Bestellsprechstunde ist in der Regel immer für die Vorschulkinder vormittags, für die Schulkinder und Jugendlichen nachmittags.

Weiterhin gibt es eine Offene Sprechstunde für Kinder, die akut erkrankt sind.
(jeden Tag 10-12 Uhr, freitags 10-14 Uhr sowie montags und donnerstags 15-17 Uhr)
Um dabei die Wartezeiten gering zu halten, bitten wir um telefonische Anmeldung ab 8 Uhr.

Eltern, die ohne telefonische Voranmeldung kommen, müssen mit erheblich längeren Wartezeiten rechnen. Der Aufruf der Patienten erfolgt nach praxisrelevanten und ärztlichen Gesichtspunkten und nicht nach dem Eintreffen der Eltern.

Warum muss mein Kind vierteljährlich in die Praxis kommen?

Immer wieder kommt die Frage: „Warum muss denn mein Kind in die Praxis kommen? Ich brauche doch nur eine Folgeverordnung, nur ein Rezept, nur eine Bescheinigung…“

Darauf gibt es zwei Antworten:

1. Die Abrechnungsvorschriften fordern, dass wenigstens 1x im Quartal ein Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet, sonst kann nicht zu Lasten der Krankenversicherung abgerechnet werden. Und es muss die Versicherungskarte eingelesen werden. Sonst muss privat abgerechnet werden.

2. Es gibt aber auch eine inhaltliche Begründung: Der Arzt kann nur sinnvoll und verantwortlich behandeln, wenn er seine Patienten auch kennt, sie untersucht und sich ein konkretes Bild davon macht, was als Behandlung notwendig ist. Auch bei der Verordnung von länger dauernden Behandlungen – zum Beispiel Sprachtherapie oder Krankengymnastik oder einer Dauermedikation – muss sich der Arzt immer wieder davon überzeugen, dass die Notwendigkeit für eine weitere Verschreibung gegeben ist. Manchmal muss auch eine notwendige Dauerbehandlung verändert, angepasst werden; und das braucht auch immer wieder den Arzt-Patienten-Kontakt. Insofern ist eine vierteljährliche Vorstellung des Kindes beim Arzt auch sinnvoll.

Natürlich muss ein Kind nur kommen, wenn eine Behandlung notwendig ist oder wenn Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen anstehen.

Leistungshonorierung

Bei den gesetzlich versicherten Patienten werden medizinischen Leistungen wie zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen in der Regel durch die Krankenkasse in einem aufwendigen Verfahren erstattet.

In besonderen Fällen bieten wir verschiedene diagnostische Verfahren und Therapien an, die nicht Bestandteil der Leistungen der Krankenkassen sind.

Dazu gehören zum Beispiel:

Sie können diese Leistungen dann für Ihr Kind als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Dabei kommt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zur Anwendung.

Sie werden dann jeweils schriftlich über die in Frage kommenden Gebührenpositionen aufgeklärt und erhalten eine entsprechende Rechnung darüber.

Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie Sich bereit, einmalig eine solche Leistung für Ihr Kind  in Anspruch nehmen zu wollen.

Unsere Bitte an Sie